30.04.2020
Pressemitteilung 229

Sportstätten mit Freiflächen können wieder genutzt werden


Vorbehaltlich der neuen Entscheidung zur Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates können Sportstätten mit Freiflächen, wie Rasenplätze, Tennisplätze, Laufbahnen etc., ab Montag, dem 4. Mai, wieder öffnen.

Kultur- und Sportbürgermeister Ralph Burghart: „Wir freuen uns, dass den Vereinen die Sportstätten der Stadt wieder zur Verfügung gestellt werden können. So kann das Vereinsleben vorsichtig wiederbelebt und ein kleines Stück wieder zurück zur Normalität gegangen werden. Sportliche Betätigung im Verein – natürlich mit Abstand – ist nicht nur gesund, sondern hat auch eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Der Deutsche Olympische Sportbund hat dazu zehn Leitlinien und sportartspezifische Übergangsregeln mit den Spitzenverbänden erarbeitet und herausgegeben. Auch mit den gestern vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien "Verein(t) gegen die Krise" wird den Vereinen Sicherheit gegeben.

Die Stadt Chemnitz und der Stadtsportbund sind mit den Vereinsvertretern bereits in Abstimmung über die Umsetzung dieser Übergangsregeln. Der Schwerpunkt ist dabei, Sport verantwortungsvoll im Team, aber ohne Kontakt zu treiben. Wesentlich bleiben hierbei die Hygiene- und Abstandsregeln. Daher bleiben Umkleiden und Duschen geschlossen. Sanitärbereiche sollen engmaschig gereinigt werden.

Die Sportler und Vereinsmitglieder sind – auch wenn die aktuellen Infektionszahlen eine leichte Entspannung der Lage aufzeigen – dennoch gebeten, Vorsicht walten zu lassen und Regeln mehr denn je zu beachten.

Alle Informationen werden vom Stadtsportbund an die Vereine gegeben, sie werden auch auf der Homepage des Stadtsportbundes www.sportbund-chemnitz.de veröffentlicht.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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