14.02.2019
Pressemitteilung 91

Bildungsempfehlung wird am 15. Februar erteilt


Die Schüler der vierten Klassen erhalten in diesem Jahr am 15. Februar die Bildungsempfehlung von der jeweiligen Grundschule. Diese ist die Voraussetzung, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden. Eine Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium ist bis 8. März 2019 möglich. Der Aufnahmebescheid wird bis zum 23. Mai von der jeweiligen Schule erteilt.


Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist. Außerdem darf keines dieser drei Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet sein.


Seit 2017 hat die Bildungsempfehlung nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können Eltern ihr Kind bis zum 8. März 2019 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Dann nehmen die Kinder am 12. März 2019 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen entscheidende Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Im Zeitraum vom 12. bis 21. März 2019 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.


In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien, neben der Bildungsempfehlung, sind das zuletzt erteilte Jahreszeugnis, die zuletzt erteilte Halbjahresinformation und die schriftliche Leistungserhebung. Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.


Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular (Angabe von Zweit- und Drittwunsch dringend erforderlich)
  • Kopie der Halbjahresinformation
  • Original bzw. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Original der Bildungsempfehlung


Hinweis:

Die Anmeldung für die Albert-Schweitzer-Oberschule, Arno-Schreiter-Straße 1, erfolgt in der Außenstelle der Albert-Schweitzer-Oberschule, Albert-Köhler-Straße 48.


Die Anmeldezeiten der einzelnen Schulen sind auf HIER abrufbar.

Weitere Informationen sind unter der Behördennummer 115 erhältlich.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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