20.12.2019
Pressemitteilung 864

Silvester: Tipps der Feuerwehr zum Umgang mit Feuerwerk


Zum Jahresende gibt die Feuerwehr Chemnitz einige wichtige Hinweise zur Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester:
 

  • In der Stadt Chemnitz dürfen Personen im Alter von über 18 Jahren innerhalb der gesamten 24 Stunden am 31. Dezember und ebenfalls 24 Stunden am 1. Januar Silvesterfeuerwerk abbrennen. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen allerdings grundsätzlich verboten.
  • Beim Kauf von Feuerwerk sollte man unbedingt auf das Vorhandensein des CEZeichens und der Registriernummer achten. o Beispiel: [CE-Zeichen] WWWW ZZZZ-F2 1234 [Registriernummer]

Dabei steht WWWW für die Identifikationsnummer der benannten Stelle, die die Fertigungskontrolle vornimmt (z. B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung), ZZZZ für die Identifikationsnummer der benannten Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat (z. B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), F2 für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und die vierstellige Zahl eine spezifische Nummer zur Identifizierung des Gegenstandes.

  • Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle, wie die Bundesamt für Materialforschung und –prüfung (BAM) bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.
  • Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.
  • Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in Reichweite von Kindern auf. 
  • Bei Verwendung von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten!
  • Bei Feuerwerk der Kategorie F2 muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden.
  • Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitung nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt ist bzw. sie häufig nicht den hiesigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Finger weg von Schwarzmarktware! Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper.
  • Basteln Sie Ihre Feuerwerkskörper niemals selbst! Die Folgeschäden können enorm sein.
  • Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zum Abbrennen im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden.
  • Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand. Verwenden Sie beim Abbrennen von Raketen statt einer freistehenden Flasche einen Getränkekasten, in den die Flasche mit der Rakete gestellt wird, so dass sie beim Zünden nicht umfallen kann.
  • Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen können. Dabei nicht auf Menschen oder Tiere zielen!
  • Legen Sie Knallkörper vor dem Anzünden auf den Boden und werfen Sie sie nicht aus der Hand.
  • Wer sicher gehen möchte, sollte brennbare Gegenstände von Balkonen und aus Hauseingängen räumen.
  • Tischfeuerwerke sollten auf einer nichtbrennbaren Unterlage und nicht gerade unter Papiergirlanden gezündet werden.
  • Nicht gezündetes Feuerwerk liegen lassen und nicht anfassen.

 
Wer einen Brand entdeckt, muss ihn unverzüglich melden. Die Meldung sollte direkt bei der Feuerwehr über den Notruf 112 erfolgen. Über diese Notrufnummer erreicht man bei Unfällen und schweren Verletzungen auch den Rettungsdienst. Bei der Meldung sind Angaben zum Ort, zur Straße und Hausnummer erforderlich. Wenn Personen in Gefahr sind, ist dies unbedingt mit anzugeben.
 
Die Feuerwehr Chemnitz appelliert an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, Vernunft und die nötige Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer oder Feuerwerkskörpern walten zu lassen und wünscht allen einen guten Start ins neue Jahr.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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