15.11.2019
Pressemitteilung 771

Sonntagsöffnungen eingeschränkt


Sächsisches Oberverwaltungsgericht erklärt bisherige Regelung für unwirksam

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am Mittwoch, dem 13. November, die bisherige Verordnung der Stadt Chemnitz über Sonntagsöffnungszeiten im Jahr 2019 – für den Geltungsbereich außerhalb des Stadtteils Zentrum – für unwirksam erklärt.

Bereits im Juli dieses Jahres hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes festgestellt, dass die vom Chemnitzer Stadtrat im Januar 2019 erlassene Verordnung für vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet teilweise rechtswidrig ist.

Die Entscheidung des OVG Sachsen geht auf eine Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zurück, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis von Ladenöffnungen an Sonntagen als nicht gegeben ansah. So muss für die Erlaubnis für jährlich maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet ein besonderer Anlass sowie ein räumlicher Bezug zwischen der Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften bestehen.

Lt. Oberverwaltungsgericht können Veranstaltungen wie der Chemnitzer Weihnachtsmarkt zwar im Umfeld der Veranstaltungsorte eine Sonntagsöffnung rechtfertigen, nicht jedoch im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Einkaufszentren am Stadtrand. Deshalb wurden die Sonntagsöffnungen am 1. und 15. Dezember zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt nur auf den Stadtteil Zentrum begrenzt zugelassen.

Bürgermeister Miko Runkel: „Die vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr im gesamten Stadtgebiet waren ein Kompromiss, den wir gemeinsam mit der Gewerkschaft gefunden hatten und den die Gewerkschaft über Jahre hinweg mit getragen hat. Es ist sehr bedauerlich, dass diese Regelung nun infrage gestellt wird – auf Kosten der Gleichbehandlung der Händler. Andererseits könnte so die Anzahl der Einkaufssonntage im nächsten Jahr erhöht werden. Nach Gesetz sind pro Jahr bis zu acht verkaufsoffene Sonntage bei speziellen Veranstaltungen, auf einzelne Stadtteile begrenzt, möglich. Dies werden wir in jedem Fall prüfen.“

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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