06.11.2019
Pressemitteilung 727

Fünftes Traumkonzert


Am 11. November, 19 Uhr im Großen Saal der Stadthalle Chemnitz

Mit dem Chemnitzpass/Chemnitzpass K Ermäßigung auf den Eintrittspreis

Logo zum Chemnitzer Traumkonzert

„Man muss Liedtexte nicht lesen, Noten, Instrumente nicht sehen oder anfassen und auch Rhythmus nicht hören können, um traumhaft zu musizieren.“

Am Montag, dem 11. November, 19 Uhr ist es wieder soweit. Im Großen Saal der Stadthalle Chemnitz wird das 5. Traumkonzert aufgeführt. Zu erleben ist ein einzigartiger Musikabend von jungen Künstlern mit verschiedenen und ohne Behinderungen aus Chemnitz und Umgebung mit Vertretern der Robert-Schumann-Philharmonie.

Das Traumkonzert findet im zweijährigen Rhythmus statt und wächst ständig: in den Leistungen der jungen Künstler, der Zahl der beteiligten Philharmoniker und begeisterten Zuschauer sowie auch der Barrierefreiheit des Kunstgenusses.

Seit 2011 sind Übersetzungen der Redebeiträge und der Musik in Gebärdensprache bereits feste Bestandteile des Angebotes. In diesem Jahr erfolgt auch wieder eine Live-Audiodeskription für sehbehinderte Menschen im Publikum. Alle infrage kommenden Gäste des Traumkonzertes erhalten die dafür erforderlichen Kopfhörer vor Ort (gegen einen Pfand) und werden gebeten, sich unter traumkonzert@stadt-chemnitz.de vormerken zu lassen.

Seit seinem Bestehen wird das Traumkonzert in gutem Zusammenwirken von der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz, der Städtischer Musikschule, der Stadthalle Chemnitz, der Städtischen Theater Chemnitz und den Ensembleleitern organisiert.

Im Dezember 2018 erhielt das Traumkonzert durch den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, den Sächsischen Inklusionspreis.

Die Eintrittskarten für das Traumkonzert sind über den Ticketservice der Tourist-Information erhältlich sowie online über www.c3-chemnitz.de.

Mit einem Chemnitzpass/Chemnitzpass K erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis. Den Chemnitzpass/Chemnitzpass K können Einwohner der Stadt Chemnitz, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (z. B. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) beziehen, erhalten. Der Chemnitzpass/Chemnitzpass K ermöglicht die Inanspruchnahme von Ermäßigungen für öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen. Weitere Informationen erhalten Sie dazu unter www.chemnitz.de, unter der Behördenrufnummer 115 oder besuchen Sie uns im Kundenportal Soziale Leistungen im Moritzhof, Bahnhofstraße 53.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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