24.07.2019
Pressemitteilung 476

Ab August Verbesserungen bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche


Ab 1. August 2019 werden die Leistungen zur Bildung und Teilhabe durch das Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetzes“ verbessert. Es treten folgende gesetzliche Änderungen ein:

 

  • Bei der Mittagsverpflegung für Kinder in der Kindertagesstätte und für Schüler entfällt die Zahlung des Eigenanteils von bisher ein Euro pro Portion. Die betreffenden Kinder nehmen somit das Mittagessen kostenlos ein
  • Für die Schülerbeförderung entfällt der bisherige Eigenanteil der Eltern von fünf Euro monatlich.
  • Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können den Eltern pro Kind nun 15 Euro statt der bisherigen 10 Euro monatlich als Pauschale gezahlt werden, soweit das Kind an mindestens einer kostenpflichtigen Freizeitaktivität teilnimmt.
  • Leistungen zur Lernförderung können die Eltern beantragen, wenn das Erreichen wesentlicher Lernziele gefährdet ist. Bisher musste bei dem Kind bereits eine Versetzungsgefahr bestehen. Mit dem Antrag ist von den Eltern eine Bestätigung der Schule zum Erfordernis der Lernförderung vorzulegen.
  • Der persönliche Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Davon werden 100 Euro im August für das erste Schulhalbjahr und 50 Euro im Februar für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.


Seit dem Jahr 2011 können Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die selber oder deren Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

 

  • Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:

  • eintägige Schulausflüge bzw. Ausflüge mit der Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten mit der Kindertagesstätte
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertagesstätte
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben


Die Chemnitzerinnen und Chemnitzer können sich zur Beratung und Beantragung der Leistungen des Bildungspaketes an folgende Stellen wenden:

 

  • bei Bezug von SGB II-Leistungen: Jobcenter Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Str. 35, 09120 Chemnitz
  • bei Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag und Sozialhilfe: BVZ Moritzhof (im Kundenportal), Bahnhofstr. 53, 09111 Chemnitz
  • bei Asylbewerberleistungen: Sozialamt, Bahnhofstr. 54a (Alte Post), 09111 Chemnitz

 

Alle Anträge sind auch über die Bürgerservicestellen und im Internet unter www.chemnitz.de erhältlich. Bitte zutreffenden Leistungsbezug wählen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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