07.06.2019
Pressemitteilung 391

Information zum Grillen in den öffentlichen Parkanlagen


Die Stadt Chemnitz hält für das Grillvergnügen in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen neun Grillflächen vor. Die folgenden Flächen sind:

  • die Festwiese im Küchwaldpark,
  • die Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons,
  • der Uferpark,
  • der Stadtpark/ Wiese im Vogelschen Park,
  • das Wiesenareal im Stadtpark nahe des Großen Stadtparkteiches,
  • der Stadtpark/ Wiesenareal am Südring,
  • die Chemnitzer Straße gegenüber Kaufland,
  • der Park Kappel,
  • das Wiesenareal am Wasserschloß Klaffenbach.


In der Grünanlagensatzung §3 (1) Pkt. 5 ist das Grillen auf diesen öffentlichen Grillplätzen ab Waldbrandwarnstufe 3 unbedingt zu unterlassen ist und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Aktuell (Stand 7. Juni, 6:27 Uhr) ist lediglich Waldbrandgefahrenstufe 1. Doch aufgrund der Erfahrungen des zurückliegenden Sommers weist das Grünflächenamt darauf hin, sich vor dem Grillvergnügen unbedingt bezüglich der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe zu informieren.

Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.mais.de/php/sachsenforst.php

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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