Verpachtung des Stadions an der Gellertstraße an den Chemnitzer Fußballclub
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung über die grundsätzlichen Bedingungen der Verpachtung des Stadions an der Gellertstraße im Falle eines Aufstieges des Chemnitzer Fußballclubs in die 3. Bundesliga entschieden.
Vom Stadtrat wurde beschlossen, dass sich die Nutzungsbedingungen für das Stadion auch im Falle eines Aufstiegs des CFC weiterhin an den bisher schon für die Regionalliga geltenden Konditionen orientieren. Die Verpachtung soll unverändert über die städtische GGGmbH erfolgen. Diese schließt mit der 2018 neu gegründeten Chemnitzer FC Fußball GmbH (Tochtergesellschaft des CFC) für die Dauer von fünf Jahren einen Vertrag ab. Bisher zahlt der Verein jährlich circa 150.000 Euro für die Nutzung des Stadions an Spieltagen, die ganzjährige Logenvermarktung sowie die Nutzung der Geschäftsstelle und des Fanshops. Künftig sind bei einem Spielbetrieb in der 3. Liga durch den CFC circa 175.000 Euro jährlich zu tragen. Die Stadt gibt damit lediglich die geringen Kostensteigerungen in der 3. Liga weiter.
Der CFC und der Insolvenzverwalter hatten zuvor eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass der CFC das Nachwuchsleistungszentrum auf Basis der DFB-Anforderungen erhalten und seine Finanzierung sicherstellen wird.
Wirtschaftlich ergeben sich mit dem Stadtratsbeschluss für die Stadt und die GGGmbH keine zusätzlichen Belastungen gegenüber dem bereits bestehenden Pachtverhältnis. Zusätzliche Zahlungen an den CFC durch Stadt oder GGGmbH erfolgen nicht. Die wirtschaftliche Basis für einen erfolgreichen Neustart des CFC in der 3. Liga wird gestärkt.
Die EU-Kommission hat der Stadt bereits mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die neue Vertragsgestaltung bestehen.
Die Übertragung des Rechts zur Vermarktung des Stadionnamens fand dagegen keine Mehrheit.