21.12.2018
Pressemitteilung 898

Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in freie Museen bleibt erhalten


Mit dem Beschluss der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 bleibt der Eintritt für Kinder und Jugendliche sowie Schüler und Schülerinnen auch bei Museen in freier Trägerschaft weiterhin kostenfrei.


Mit dem Beschluss-Nr. B-156/2017 ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, das zentrale Thema „Teilhabe“ von Kindern und Jugendlichen an Wissensvermittlung und Bildungsauftrag der Museen in Chemnitz zu unterstützen. Das neue Eintrittsmodell ist erfolgreich angelaufen. Unabhängig von sozialen Bedingungen erleben Kinder und Jugendliche freie Teilhabe an Kunst und Kultur. So sind im Jahr 2018 in den teilnehmenden Museen wachsende Besucherzahlen zu verzeichnen. „Es nutzen verstärkt Besucher die Einrichtung, denen es bisher aus finanziellen Gründen nicht möglich war.“, berichtet z. B. das Deutsche SPIELEmuseum e. V.


Für einige Schulen ist der freie Eintritt der ausschlaggebende Punkt für den Besuch eines Museums. Das Museum für sächsische Fahrzeuge Chemnitz e. V. berichtet davon, dass die Anzahl von Gruppenbesuchen von Bildungseinrichtungen, die den Museumsbesuch zusätzlich in ihr Programm aufnehmen, wächst.


Für seinen größten Besucherstamm, Kindertagesstätten und Grundschulklassen, bietet das Eberdorfer Schulmuseum e. V. verstärkt den unterrichtsbegleitenden historischen Unterricht und entsprechende Führungen an. Die Einrichtung wurde mit der Einführung des neuen Ein-trittsmodells regelrecht überrannt.


Somit bleibt in folgenden Museen der Eintritt für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenfrei:

  • Deutsches SPIELEmuseum e. V. Chemnitz
  • Straßenbahnmuseum Chemnitz (AG Straßenbahnfreunde Chemnitz e.V.)
  • Museum für sächsische Fahrzeuge Chemnitz e. V.
  • Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V. Chemnitz-Hilbersdorf
  • Technikmuseum Seilablaufanlage (Eisenbahnfreunde „RICHARD HARTMANN“ Chemnitz e. V.)
  • Ebersdorfer Schulmuseum e. V.

Für die genannten Museen übernimmt die Stadt Chemnitz die Kosten für den Einnahmeausfall durch den freien Eintritt. Berechtigt sind alle freien Museen, die Unterstützung durch die kommunale Kunst- und Kulturförderung der Stadt Chemnitz erhalten und bisher Eintritt von Kindern und Jugendlichen erhoben haben.

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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