Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1
Beantragung von Fördermitteln noch bis 31. Dezember einreichen
Gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie anerkannte Religionsgemeinschaften und Einrichtungen von Kunst und Kultur können eine Projektförderung über die Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1 bei der SAB beantragen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer selbstbestimmten und aktiven Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, der interkulturellen Öffnung in Organisationen sowie dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit dienen.
Die Antragsfrist bei der SAB für Projekte, die ab 1. Mai 2019 beginnen sollen, ist der
31. Januar 2019.
Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Kommune beizufügen. Dafür muss der vollständige und unterzeichnete Projektantrag bis zum 31. Dezember 2018 bei der Stadt Chemnitz, Sozialamt, Bahnhofstraße 54 a, 09111 Chemnitz, eingereicht werden.
Alle Unterlagen zur Antragstellung sind zu finden unter: https://bit.ly/2QylwPC
Dort können auch Hinweise zur Konzeptstruktur heruntergeladen werden.