Schulnetzplanung: Verwaltung legt neuen Vorschlag für Grundschulstandort Charlottenstraße vor
Die Stadt Chemnitz wird dem Stadtrat am kommenden Dienstag eine geänderte Vorlage zur Schulnetzplanung in der Stadt Chemnitz vorschlagen. Darin wird ein Ausgleich der verschiedenen Interessen am geplanten Grundschulstandort Charlottenstraße 52 angestrebt.
Durch die Nutzung von mobilen Klassenräumen soll dort beginnend ab dem Schuljahr 2021/2022 die neue zweizügige Grundschule aufgebaut werden. Die Inbetriebnahme und damit die verbundene Verlagerung der Klassen aus den mobilen Klassenräumen in das neue Grundschulgebäude sind für das Schuljahr 2023/2024 avisiert. Anders als in der ursprünglichen Planung vorgesehen, soll der Sportunterricht im Neubau einer 1-Feld-Halle (anstelle 2-Feld-Halle) auf dem Schulgelände abgesichert werden. Der Garagenstandort „Charlottenstraße“ bleibt in dieser Variante entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Garagenkonzeption bestehen.
Aus Sicht der Schulnetzplanung besteht der Bedarf zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule. Standortuntersuchungen führten im Ergebnis zum Vorschlag der Wiedereinrichtung des Standortes Charlottenstraße 52. Um gleichzeitig den Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten zu begegnen, wurde die Errichtung einer Zweifeld-Halle auf dem gegenüberliegenden Garagenstandort angeregt.
Dies würde jedoch möglicherweise zum Verlust zumindest von Teilen der Garagenanlage führen. In einer Abwägung der Interessen der Garagennutzer auf der einen und des schulischen Bedarfs für die Kinder auf der anderen Seite wird als Kompromiss vorgeschlagen, nur eine 1-Feld-Halle zu errichten. Diese ist auf dem Grundstück umsetzbar, sofern das Kleinspielfeld vom Hort mitgenutzt wird und eine räumliche Lösung für den Schulgarten (z.B. in der benachbarten Gartensparte) gefunden wird. Damit kann ein Interessenausgleich erfolgen.
Im Ergebnis wird jedoch der weitere Sporthallenbedarf nicht gemindert und bezüglich der Außenflächen findet keine optimale Aufteilung statt.