21.09.2018
Pressemitteilung 658

Information aus dem Bürgeramt


Gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr kann Widerspruch eingelegt werden

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Die Meldebehörden haben dafür gemäß § 58c Soldatengesetz Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugeschickt.

Die Datenübermittlung ist gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 28.02.2019 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2002 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de > Formulare > Buchstabe D (Datenschutz) erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. können in jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz eingereicht werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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