23.05.2018
Pressemitteilung 388

Fortschreibung des Stadtumbaukonzepts 2018


Fördergebiete "Stadtumbau Ost Chemnitz" und "Stadtumbaugebiet Magistralen Chemnitz"

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes 2018 beschlossen. Zum einen wird die Stadtumbaukulisse des bestehenden Fördergebietes „Stadtumbau Ost Chemnitz“ aktualisiert, zum anderen wird das neue Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Magistralen Chemnitz“ festgelegt.


Aufgrund neuer Rahmenbedingungen infolge der positiven Bevölkerungsentwicklung seit 2011 und der positiven Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 ist es notwendig, das zugrundeliegende Fördergebietskonzept anzupassen. Das aktualisierte Stadtumbaukonzept wird die Grundlage für die Beantragung von Stadtumbaumitteln in der nächsten Förderperiode bis 2031 bei der Sächsischen Aufbaubank sein.


Anpassung Fördergebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“:
Mit der Anpassung des Gebietes „Stadtumbau Ost Chemnitz“ ändern sich neben Gebietsgrößen auch Einstufungen des Handlungs- und Förderbedarfs im Stadtumbau und einige Bezeichnungen der Handlungsräume. Zum Fördergebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ gehören künftig die Handlungsräume: 1 Schloßchemnitz/Stadteingänge, 2a Sonnenberg, 2b Brühl, 2c Reitbahnviertel, 2d Lutherviertel/Bernsdorf, 3a Yorckgebiet, 3b Gablenz und 5 Süd.

Der bisherige Handlungsraum 1 „Schloßchemnitz“ wurde um den Bereich der Limbacher Straße erweitert, er heißt jetzt „Schloßchemnitz/Stadteingänge“. Handlungsraum 2d „Lutherviertel“ wird um das von Altbausubstanz geprägte Quartier Bernsdorf zwischen Bahnstrecke, Zschopauer Straße, Reichenhainer Straße und Marie-Luise-Pleißner-Park an der Wartburgstraße erweitert, die Bezeichnung in „Lutherviertel/Bernsdorf“ geändert. Kleinere Erweiterungen zur sinnvollen
Abrundung wurden in allen anderen Handlungsräumen vorgenommen, z. B. die Aufnahme des gesamten Grünzugs Gablenz. Entlassen werden die bisherigen Handlungsräume 4 „Bernsdorf“ und 6 „Altendorf“, die bisher keinen Förderbedarf hatten und sich von selbst stabilisiert haben. Die Gebiete 3b „Gablenz“ und 5 „Süd“ (Teilbereich von Helbersdorf und Teilbereich von Kappel) werden aufgrund des fortgeschrittenen Sanierungsstandes sowie der inzwischen insgesamt guten Entwicklung als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. In den Beobachtungsgebieten werden nur noch die Vorhaben mit Stadtumbauförderung realisiert, die bereits im Maßnahmenkonzept zum Fortsetzungsantrag 2017 aufgenommen waren und der SAB somit bekannt sind. Das gesamte aktualisierte Gebiet „Stadtumbau Ost Chemnitz“ umfasst 1.067 ha, abzgl. der Beobachtungsbereiche 901 ha.
 

Festlegung „Stadtumbaugebiet Magistralen Chemnitz“:
Das neu geschaffene Fördergebiet umfasst die Handlungsräume Magistrale M1 „Frankenberger Straße“, Magistrale M2 „Zwickauer Straße“ und Magistrale M3 „Annaberger Straße“ und enthält damit die relevanten Stadteingänge von Chemnitz mit ihren spezifischen Problemlagen. Das Gebiet umfasst 266 ha.
 

In der kommenden Förderperiode liegt der Förderschwerpunkt für den Stadtumbau in Chemnitz insbesondere auf der Aufwertung innerstädtischer Altbauquartiere und der Magistralen. Zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen stehen die Programmteile Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen ohne kommunalen Eigenanteil, Rückbau Wohngebäude ohne kommunalen Eigenanteil und Rückbau von technischer Infrastruktur ohne kommunalen Eigenanteil zur Verfügung. Der Gesamtfinanzhilfebedarf in der Städtebauförderung von 2018 bis 2031 vom Bund und vom Sächsischen Freistaat beläuft sich zusammen für beide Fördergebiete auf circa 63 Millionen Euro, mit einem ergänzenden Eigenfinanzierungsanteil der Stadt von etwa 24 Millionen Euro.

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/