18.05.2018
Pressemitteilung 373

Beginn der Ferien- und Reisezeit


Überprüfung der Gültigkeit der Personaldokumente

Die Meldebehörde des Bürgeramtes der Stadt Chemnitz weist vor Beginn der Sommerferien und damit der Reisezeit die Chemnitzerinnen und Chemnitzer darauf hin, die Gültigkeit ihrer Personalausweise und Reisepässe zu überprüfen.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Personaldokumente ist nicht möglich. Daher ist eine Neubeantragung erforderlich. Folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen: je Dokument ein Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie). Zu beachten ist, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, wenn die benötigten Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, da die Identität des Antragstellers zu prüfen ist.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden. Die Meldebehörde darf zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.

Zu beachten ist weiterhin, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument haben müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Infrage kommen Kinderreisepass (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres), Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung anwesend sein.

Zurzeit gelten folgende Gebühren:

Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro)

Reisepass 60 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro).

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. drei bis vier Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Dafür ist jedoch eine erhöhte Gebühr von 92 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro) zu bezahlen.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro. Eine Aktualisierung oder Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr kostet 6 Euro.

Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und ggf. der Fingerabdrücke (biometrische Daten) kann vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vorgenommen werden. Dafür steht im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage ein Erfassungsterminal zur Verfügung. Dieses Terminal ist auch für Rollstuhlfahrer und Kinder ab einer Größe von 1,20 m geeignet. Die Gebühr für das Foto beträgt 3 Euro.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:

Montag und Freitag: 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18 Uhr

Samstag: 9:00 Uhr bis 13 Uhr

Die Dokumente können auch in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden.

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Unter dieser Nummer ist auch die Reservierung eines Termins für die Antragstellung im Bürgerhaus am Wall möglich.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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