06.12.2017
Pressemitteilung 770

Stadtrat beschließt Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen zur Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Die Stadt Chemnitz folgt damit verschiedenen Hinweisen der Sächsischen Bildungsagentur. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.


Ergänzung der Anspruchsvoraussetzung

Künftig erfolgt eine Fahrtkostenerstattung auch während des Feststellungsverfahrens für den sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinbildenden Förderschulen. Diese Fahrten galten nach der bisherigen Satzung nicht als Schulbesuch und waren somit nicht erstattungsfähig. Darüber hinaus werden ab dem neuen Jahr auch Fahrtkosten für den Besuch von Vorbereitungsklassen für Schüler mit Migrationshintergrund übernommen.


Erweiterung des Eigenanteilerlasses

Der Erlass des Eigenanteils ab dem dritten Kind erfolgt ab 1. Januar 2018 für alle Schüler, die eine Schule auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz besuchen. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag, nachdem aus Gründen der Gleichbehandlung der bisher nur für Chemnitzer Schüler geltende Erlass des Eigenanteils entfallen sollte, wurde auf Anregung des Schul- und Sportausschusses geändert. Außerdem wird bei Nutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel bzw. des Schulbusses das Verfahren zum Erlass des Eigenanteils ab dem dritten Kind vereinfacht: Anstelle der jährlichen ist künftig nur noch die einmalige Beantragung für die jeweilige Schulart (Klassen 1 bis 4, Klassen 5 bis 10, Klassen 11 und 12) erforderlich.


Angleichung der Eigenanteilsregelung

Die aktuell unterschiedlich hohen Eigenanteile bei Nutzung eines Schulbusses oder Nutzung besonderer Beförderungsleistungen werden angeglichen. Ab 2018 ist hier einheitlich ein Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent des jeweils günstigsten Tickets öffentlicher Verkehrsmittel zu tragen. Dies entspricht der Höhe der Fahrtkostenerstattung bei der Nutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel. Für die Eltern, deren Kinder auf besondere Beförderungsleistungen angewiesen sind, bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung, da der bisher nach Kilometern gestaffelte Eigenanteil entfällt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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