Stadtrat beschließt Nachtrag zur Haushaltssatzung
Stadt Chemnitz investiert mit umfassender Fördermittelzusage 41,6 Mio. Euro in den Breitbandausbau bislang unterversorgter Stadtteile
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung zum Zweijahreshaushalt 2017/2018 beschlossen. Der Nachtrag wurde durch die Zuweisung von Fördermitteln für den Breitbandausbau erforderlich.
Insgesamt erhält die Stadt Chemnitz Fördermittel in Höhe von rund 36,4 Mio. Euro – rund 20,2 Mio. Euro (50 Prozent der beantragten Projektsumme) vom Bund und rund 16,2 Mio. Euro (40 Prozent) vom Freistaat. Dazu investiert die Stadt Chemnitz Eigenmittel in Höhe von 5,2 Mio. Euro (10 Prozent). Die Gesamtkosten der geplanten Baumaßnahmen betragen damit rund 41,6 Euro.
Vor dem Hintergrund, dass Bund und Freistaat für den Ausbau flächendeckender Breitbandinfrastruktur in „unterversorgten“ Gebieten im erheblichen Umfang Fördermittel bereit stellen, hat die Stadt Chemnitz in einem Markterkundungsverfahren diese „unterversorgten“ Stadtgebiete definiert. Die dabei angestellte Analyse beinhaltete die aktuelle Breitbandversorgung/Breitbandangebote, Ausbauplanungen und die Marktkonsultation mit relevanten Telekommunikationsunternehmen und potenziellen Investoren. Zudem wurde der notwendige Zuschussbedarf für die Investitionen in die Infrastruktur geschätzt. Auf dieser Basis wurden die entsprechenden Fördermittelanträge gestellt, die sich insbesondere auf die Stadtteile KIaffenbach, Einsiedel, Altenhain, Euba, Wittgensdorf, Furth, Borna Heinersdorf, Rottluff und Adelsberg bezogen.
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Stadt Chemnitz