Information zum Winterdienst in städtischen Parks
Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz weist mit Beginn des Winters 2017/2018 wieder darauf hin, dass auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen kein Winterdienst durchgeführt wird. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht für Wege keine Räum- und Streupflicht.
Streu- und Räumarbeiten können auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, nur schwerpunktmäßig und nach der Erledigung von Pflichtaufgaben erbracht werden.
Das Grünflächenamt bittet daher um Beachtung, dass die Begehung der Parks und Grünanlagen bei Schnee oder Eisglätte stets auf eigene Gefahr erfolgt. Neben den Anlagen gibt es geräumte und gestreute Fußwege an Straßen, um deren Benutzung gebeten wird.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt entsprechend der Straßenreinigungssatzung.
Informationen
Stadt Chemnitz