Antragstellung von Unterhaltsvorschuss ab 2. Januar 2017
Das Kundenportal des Bürger- und Verwaltungszentrums (Moritzhof) erweitert ab Januar 2017 sein Angebot für das Beantragen von Leistungen.
Künftig können hier auch Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen gestellt werden. Die Bündelung für das Beantragen von Leistungen im Kundenportal spart Weg- und Wartezeiten, denn es bietet neben Beratung, Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung einer Leistung auch das unmittelbare Vermitteln zu einem anderen Leistungsbereich, wie zum Beispiel Wohngeld, Elterngeld, Bundesausbildungsförderung, ohne weitere größere Wartezeit.
Ab Januar steht der Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch online unter www.chemnitz.de, Formulare & Onlinedienste (Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz, Formulare von A bis Z) > „Unterhaltsvorschuss beantragen“, zur Verfügung.
Eine separate Antragstellung aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhaltsanspruchs sowie des Kindergeldes für minderjährige Kinder ab dem 1. Januar 2017 ist nicht erforderlich. Die Anpassung wird automatisch vorgenommen und den Berechtigten mit Bescheid über die Festsetzung des erhöhten Unterhaltsvorschusses bekannt gegeben.
Im Laufe des Jahres 2017 sind Änderungen bezüglich des Unterhaltsvorschusses geplant: Die Altersgrenze von zwölf Jahren soll abgeschafft werden. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Zudem soll auch die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfallen. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 könnte das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet werden. (Informationen dazu auch unter www.bmfsfj.de )
Informationen
Stadt Chemnitz