06.12.2016
Pressemitteilung 734

Nutzungseinschränkung für Schwimmhalle Bernsdorf


Eingeschränkte Standsicherheit des Schwimmbeckens – Stadt Chemnitz und Prüfstatiker vereinbaren Sofortmaßnahmen zum vorübergehenden Betrieb bis Juli 2017

Ende November hat eine neuerliche Begehung der Schwimmhalle Bernsdorf mit einem Statiker sowie einem Prüfstatiker stattgefunden, um sich eine gemeinsame Auffassung zur Standsicherheit des Schwimmbeckens sowie der Beckenumgangsbereiche zu bilden. Ergebnis dieses Vor-Ort-Termins ist, dass die Standsicherheit des Schwimmbeckens und der Beckenumgangsbereiche nicht mehr gegeben ist und ein Versagen der statischen Konstruktion der betroffenen Bauteile möglich ist. Das Schul- und Sportamt hat deshalb bereits im Frühjahr 2015 den Beckenumgangsbereiche nach statischen Vorgaben ertüchtigt. Zusätzlich wurden mit dem Prüfstatiker nun folgende Maßnahmen abgestimmt, die ab sofort umgesetzt werden:

Teile der Beckenumgangsbereiche werden statisch nochmals ertüchtigt und das Schwimmbecken mit Vermessungsmarken versehen. Alle 14 Tage werden das Schwimmbecken sowie die Beckenumgangsbereiche auf Lageveränderungen vermessen, um evtl. Veränderungen der Konstruktion sofort festzustellen. In dem Falle wäre die sofortige bauordnungsrechtliche Sperrung des Objektes unumgänglich.

Ziel der Maßnahmen ist es, den Schwimmhallenbetrieb bis zum Juli 2017 aufrecht zu erhalten. Wettkämpfe sind in der Schwimmhalle weiterhin möglich, jedoch ist kein Zuschauerbetrieb mehr zugelassen. Das städtische Hallenpersonal wird hierzu belehrt und hat dafür Sorge zu tragen, nur aktiven Sportlern und dessen Trainern Zugang zu gewähren. Diese Regelung gilt im Zusammenhang mit der Sicherheit für alle Beteiligten ab sofort.

Der Stadtsportbund und die Vereine, die die Schwimmhalle Bernsdorf nutzen sowie der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates sind durch das Schul- und Sportamt über die unumgänglichen Maßnahmen informiert worden.

Das Schul- und Sportamt wird mit den Nutzern der Schwimmhallen, Vereine, TU eine Lösung über die Sommerferien 2017 hinaus abstimmen und die neue Situation in den Belegungsplänen berücksichtigen. Ziel ist, die unvermeidlichen Einschränkungen zu gleichen Lasten zu verteilen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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