09.11.2016
Pressemitteilung 661

Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und Kitas in freier Trägerschaft über Personal- und Sachkosten angepasst


Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Anpassung der „Rahmenvereinbarung zwischen Kommune und freiem Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen nach Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)“ beschlossen.

Darin enthalten sind die Erhöhung der Sachkosten-Bezugsgröße, die Anpassung der Verwaltungskostenpauschale, die Gewährung einer Zahlung anstelle von Miete, für Träger die eine Kita in der eigenen Immobilie betreiben, sowie die Möglichkeit einer Aufwandspauschale für die Übernahme der Bauherrenschaft durch freie Träger.

Die bisher gültige Rahmenvereinbarung war zuletzt am 12. Dezember 2012 beschlossen worden. Die Anpassung der Rahmenvereinbarung wurde mit der Arbeitsgruppe der freien Träger und einer Unterarbeitsgruppe erarbeitet und abgestimmt.

Die Stadt Chemnitz verfügt über 70 kommunale Kindertageseinrichtungen und 70 in freier Trägerschaft sowie 94 Kindertagespflegestellen.

Die Aufwendungen der Stadt Chemnitz für Personal- und Sachkosten für Kindertages-einrichtungen in freier Trägerschaft belaufen sich derzeit auf insgesamt rund 39,3 Mio Euro pro Jahr. Die Anpassung der Rahmenvereinbarung wirkt sich finanziell ab 2017 mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 532.000 Euro aus. Die Summe wurde auf Grundlage des derzeitigen Ist-Standes ermittelt und ist im Haushaltplan 2017/18 ff. berücksichtigt.

Die Anpassungen im Einzelnen:

Erhöhung der Sachkosten-Bezugsgröße
Die Erhöhung Sachkosten-Bezugsgröße um 3,5 % wird in der Rahmenvereinbarung berücksichtigt. Chemnitz liegt nach den beschlossenen Sparmaßnahmen in allen Chemnitzer Kita-Einrichtungen, einschließlich der kommunalen, bei den Sachkosten deutlich unter dem sächsischen Durchschnitt.

Anpassung der Verwaltungskostenpauschale
Bisher wurde für jedes Kind eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 122,72 Euro jährlich gezahlt. Ab 2017 wird diese jährlich um 10 Euro pro belegtem Platz angehoben.

Gewährung einer Zahlung anstelle von Miete
Bislang konnten freie Träger, die eine Kita in ihrer eigenen Immobilie betreiben, nur bedingt Mietzahlungen geltend machen, obwohl sie Rücklagen für Instandhaltungen und Abschreibungen bilden müssen. Die neue Rahmenvereinbarung sieht nun vor, dass ab 2017 Träger von Kitas in eigener Immobilie, eine Zahlung auf Grundlage der Kapazität der Einrichtung lt. aktueller Bedarfsplanung erhalten können.

Übernahme der Bauherrenschaft
Freie Träger, die die Bauherrenschaft für Gebäude in kommunalem Eigentum übernehmen, erhielten bislang keine Aufwandsentschädigung. In der überarbeiteten Fassung der Rahmenvereinbaung wird den freien Trägern eine Aufwandentschädigung in Höhe von 1% der beschlossenen Zuwendungshöhe in der jeweiligen Jahresscheibe ab 100.000 Euro gewährt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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