23.12.2015
Pressemitteilung 766

Silvester: Tipps der Feuerwehr / Richtiges Verhalten im Brandfall


Nach dem Weihnachtsfest folgt der letzte Höhepunkt des Jahres: Silvester. Allerdings stellen der Tag und diese Nacht ein Spektakel dar, bei dem besondere Vorsicht geboten ist, da das neue Jahr nicht nur mit einem guten Tropfen, sondern auch mit einem Feuerwerk begrüßt wird. Hierzu einige wichtige Hinweise zur Sicherheit:

  • Beim Kauf von Feuerwerk sollte man unbedingt auf das Vorhandensein des Prüfsiegels der Bundesanstalt für Materialprüfung, kurz „BAM“ achten.
  • Basteln Sie Ihre Feuerwerkskörper niemals selbst! Die Folgeschäden können enorm sein.
  • Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitung nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt ist bzw. sie häufig nicht den hiesigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Finger weg von Schwarzmarktware!
  • Bei Verwendung von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten!
  • Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zum Abbrennen im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden.
  • Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen können. Dabei nicht auf Menschen oder Tiere zielen!
  • Wer sicher gehen möchte, sollte brennbare Gegenstände von Balkonen und aus Hauseingängen räumen.
  • Tischfeuerwerke sollten auf einer feuerfesten Unterlage und nicht gerade unter Papiergirlanden gezündet werden.
  • Nicht gezündetes Feuerwerk liegen lassen und nicht anfassen.
  • In der Stadt Chemnitz dürfen Personen über 18 Silvesterfeuerwerk über die gesamten 24 Stunden am 31.12. und über 24 Stunden am 01.01. abbrennen. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen allerdings grundsätzlich verboten.

Lassen Sie bitte zu Silvester die nötige Vorsicht walten, wenn Sie mit offenem Feuer oder Feuerwerkskörpern umgehen. Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen Ihre Feuerwehr Chemnitz.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Die Feuerwehren werden täglich gerufen, weil aus Unachtsamkeit oder durch technische Mängel ein Brand ausgebrochen ist. Wer einen Brand entdeckt, muss ihn unverzüglich melden. Die Meldung sollte direkt bei der Feuerwehr über den Notruf 112 erfolgen. Über diese Notrufnummer erreicht man bei Unfällen und schweren Erkrankungen auch den Rettungsdienst.

Bei der Meldung sind Angaben zum Ort, zur Straße und Hausnummer erforderlich. Ist zu erkennen, ob Personen in Gefahr sind, ist dies unbedingt mit anzugeben. Um für Rückfragen zur Verfügung zu stehen, soll die meldende Person ihren Namen, die Anschrift und die Telefonnummer, von wo die Meldung erfolgte, nennen. Sehr wichtig ist, dass die meldende Person oder andere Personen, die den Brand bemerkt haben, die Feuerwehr vor dem Haus oder bei rückwärtigen Gebäuden an der Straße erwarten und einweisen.

Wird ein Brand in der eigenen Wohnung bemerkt, sind sofort alle anderen Personen, die sich in der Wohnung aufhalten, zu benachrichtigen. Ist dies ohne Gefahr möglich, sollte versucht werden, die Wohnung zu verlassen. Fenster und Türen sind, wenn möglich, zu schließen oder geschlossen zu halten.

Kann die Wohnung über den Treppenraum nicht mehr verlassen werden, weil dieser verraucht ist, muss der dem Brandraum am entferntesten gelegene Raum, wenn möglich mit Fenster zur Straßenseite, aufgesucht werden. Um von der Feuerwehr gerettet zu werden, sollte man sich am Fenster bemerkbar machen.

Ist ein verrauchter Bereich zu überwinden um in Sicherheit zu gelangen, ist ein gebücktes Kriechen oder Gehen auf dem Fußboden erforderlich. Rauch und Hitze steigen auf, gefährden die Atmung und das Bewusstsein. Im Fußbodenbereich ist manchmal noch eine rauchfreie Schicht, in der man atmen und sich orientieren kann.

Liegt der Brandherd außerhalb der eigenen Wohnung, sollte schon bei der geringsten Rauchentwicklung im Treppenraum dieser nicht mehr benutzt werden. Aufzüge sind bei einem Brand im Haus generell nicht zu benutzen, auch wenn der Treppenraum und der Aufzugsvorraum (noch) rauchfrei sind. Die Auswirkungen des Feuers können Aufzüge außer Betrieb setzen. Wenn sich dann Personen im Aufzug befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen.

Kann man die Wohnung nicht mehr gefahrlos verlassen, ist die sicherste Lösung meist, in der Wohnung zu verbleiben und die Türen zu schließen. Fenster und Türen, die in Brandnähe liegen oder durch die Rauch in die Wohnung gelangen kann, sind nicht zu öffnen. Bereits geringe Rauchkonzentrationen können zu erheblichen Gesundheitsschäden führen und sogar tödlich wirken.

Wichtige Hinweise geben auch eventuell ausgehängte Brandschutz-Ordnungen und die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Sind Feuerlöscher oder andere Löscheinrichtungen vorhanden, kann mit diesen ein Löschversuch unternommen werden. Das ist allerdings nur ratsam, wenn der Brand noch in der Entstehungsphase ist. Ist der Brand schon weiter fortgeschritten, sollten Löschversuche zur eigenen Sicherheit nicht mehr unternommen werden.

Beachten Sie außerdem immer die Anweisungen und Informationen der Feuerwehr.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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