Weihnachtsfrieden zum Jahreswechsel
Vom 23. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 keine Mahnungen und Vollstreckungen
Durch den Stadtkämmerer Sven Schulze wurde auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten „Weihnachtsfrieden“.
In der Zeit vom 23. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 wird deshalb grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.
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Stadt Chemnitz
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