Bibliotheksgebühr unverändert Probemitgliedschaft für 3,50 Euro
Stadtrat beschließt Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz beschlossen.
Mit der Gebührensatzung erfolgt die Umstellung von zuletzt privatrechtlichen Entgelten zu öffentlich-rechtlichen Gebühren. Sie regelt auch die Gebühren für die Nutzung Fahrtbibliothek und der Ausleihstelle Wittgensdorf sowie für die Inanspruchnahme der neuen Probemitgliedschaft.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass das privatrechtliche Mahnverfahren bei relativ geringen ausstehenden Beträgen zu zeit- und kostenaufwendig ist. Werden öffentlich-rechtliche Gebühren statt privatrechtlichen Entgelten erhoben, ist bei überfälligen Forderungen kein separater Mahnbescheid erforderlich. Entsprechend entfällt künftig das Entgelt der Stadtbibliothek Chemnitz für das Erstellen einer Mahnung vor Vollstreckung in Höhe von 10 Euro. Die Beitreibung rückständiger Gebühren erfolgt auf Grundlage einer Mahnung durch das Kassen- und Steueramt (Mahngebühr 5 Euro) und ist wesentlich kosteneffizienter, weil kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden muss.
Mit der Übernahme der mobilen Bibliothek des Frauenvereins „FACT e. V.“ durch die Stadtbibliothek Chemnitz ist geplant, die Fahrbibliothek und die Ausleihstelle Wittgensdorf an das computergestützte Bibliothekssystem anzubinden und daher auch nur für diese eine Jahresgebühr in Höhe von 5 Euro zu erheben. Die Ausleihstellen Röhrsdorf und Klaffenbach werden perspektivisch ehrenamtlich geführt. Für diese wird keine Jahresgebühr erhoben.
Bei einer Mitgliedschaft auf Probe für einen Monat ist ab Januar 2016 eine Gebühr in Höhe von 3,50 Euro fällig. Erfolgt danach eine Anmeldung für ein Jahr, wird die Gebühr auf Probe auf die Jahresgebühr einmalig angerechnet.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek Chemnitz wird regulär eine Jahres- bzw. Tagesgebühr erhoben. Die Jahresgebühr für 12 Monate beträgt ab Januar 2016 unverändert 20 Euro. Bei Abschluss eines Abonnementvertrag inklusive SEPA-Lastschriftmandat zahlen Bibliotheksnutzer eine günstigere Jahresgebühr in Höhe von 18 Euro. Die Tagesgebühr für die Nutzung von Magazinbeständen im Lesesaal und für die einmalige Ausleihe je Medium ohne Zahlung der Jahresgebühr beträgt 3 Euro.
Die Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadtbibliothek Chemnitz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Stadtbibliothek Chemnitz vom 17. Dezember 2014 (Beschluss-Nr. B-038/2014 des Stadtrates der Stadt Chemnitz) außer Kraft.
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Stadt Chemnitz