08.01.2015
Pressemitteilung 6

Überprüfung Gültigkeit der Personaldokumente


Die Meldebehörde weist darauf hin, dass in diesem Jahr bei 37.000 Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern die Gültigkeit der Personalausweise abläuft. Daher wird darauf aufmerksam gemacht, die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe zu überprüfen.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Personaldokumente ist nicht möglich. Eine Neubeantragung ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind dafür vorzulegen: je Dokument ein Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie).

Bitte beachten, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, wenn die benötigten Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Da die Identität des Antragstellers zu prüfen ist, muss die Beantragung persönlich erfolgen.

Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter
24 Jahren 22,80 Euro), Reisepass 59,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. vier Wochen eingeplant werden.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1): Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Bürgerinnen und Bürger vorab einen Termin reservieren. Die Terminvergabe erfolgt über die Behördenrufnummer 115, jedoch ausschließlich für die Meldebehörde im Bürgerhaus am Wall.

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Im Internet finden Sie Informationen unter www.chemnitz.de.

Bürgerservicestellen in Chemnitz

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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