03.01.2014
Pressemitteilung 8

Neuer Mietspiegel für die Stadt Chemnitz in Kraft


Informationen im Netz: www.chemnitz.de/mietspiegel

Am 1. Januar 2014 ist der neue Qualifizierte Mietspiegel der Stadt Chemnitz in Kraft getreten. Erarbeitet wurde der Mietspiegel seit März 2013 unter Federführung einer Arbeitsgruppe. Das Dokument stellt eine Übersicht der am 30.06.2013 (Erhebungsstichtag) gezahlten Entgelte in der Stadt Chemnitz für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die ausgewiesenen Entgelte basieren gemäß § 558 Abs.2 BGB auf Mieten, die innerhalb der letzten vier Jahre vereinbart oder geändert wurden.

 
Dem Mietspiegel liegen die Daten von 25.632 Wohnungen zugrunde, die nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt wurden. Die Datenerhebung erfolgte im
Rahmen einer kombinierten Mieter-/Vermieterbefragung.
 
Die angegebenen Mietpreise geben die am Erhebungsstichtag geschuldete Nettokaltmiete
wieder, d. h. ohne kalte Betriebskostenanteile, ohne Kosten für Heizung und Warmwasser
sowie sonstige Zuschläge (z.B. Garage, Stellplatz, Gartennutzung).
 
Damit die nun vorliegende Mietpreisübersicht das Qualifiziertheitsprädikat führen darf, war eine formale Anerkennung des Mietspiegels durch die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter erforderlich; darauf hatte sich die Arbeitsgruppe zu Beginn der Erarbeitung verständigt. Mieterverein und die beiden Vermietervereine waren gehalten, ihre Anerkennungsschreiben bis 20. Dezember 2013 an das Dezernat 1 der Stadtverwaltung zu senden und mit Vorliegen der Schreiben konnte der nunmehr qualifizierte Mietspiegel am 1. Januar 2014 in Kraft treten; alternativ hätte auch ein Beschluss des Stadtrates den Spiegel in Kraft gesetzt.
 
Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sowie von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter oder der Gemeinde anerkannt worden sein. Er ist zur Erhaltung seines Prädikates im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen. Die erforderliche Erhebung aktueller Mietspreisdaten des Chemnitzer Wohnungsmarktes, die die Basis dafür bildet, wurde in Form einer kombinierten Mieter-/Vermieterbefragung durchgeführt. Dazu wurden die Mieten von Wohnungen, die innerhalb der letzten vier Jahre neu vereinbart oder geändert wurden, zum Stichtag 30.06.2013 erhoben.
 
Mit der Mieter-/Vermieterbefragung sowie der Datenauswertung wurde das Chemnitzer Unternehmen „CHEMPIRICA – Markt- und Meinungsforschung Michael Urban & Ulrich Weiser GbR“ beauftragt. Die Mieterbefragungen fanden im Herbst statt. Die Finanzierung der Befragung und Datenauswertung erfolgte anteilig durch die Chemnitzer Wohnungsunternehmen, die beiden Vermietervereine, den Mieterverein sowie die Stadt Chemnitz.
 
Erhältlich ist der Mietspiegel zum Preis von 5 Euro in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz, bei der Stadtkasse im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, im Technischen Rathaus sowie im Amt für Informationsverarbeitung im Rathaus am Markt 1.
Der Mietspiegel kann auch per Mail unter der Adresse statistik@stadt-chemnitz.de bestellt werden und wird dann per Rechnung (zuzüglich Versandkosten) zugesandt.
 
Mietspiegel im Netz:  www.chemnitz.de/mietspiegel

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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