09.01.2014
Pressemitteilung 13

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht


Wahlbehörde der Stadt Chemnitz bittet Bürger um engagierte Beteiligung für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen 2014 – Bereitschaftserklärung bitte bis 28. Februar einsenden
Informationen und Formular im Netz auf www.chemnitz.de/wahlen

Die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz bittet mit einem an die Bürgerinnen und Bürger  gerichteten Aufruf um engagierte Beteiligung als ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen 2014. Veröffentlicht ist der Aufruf im Internet auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/wahlen sowie in der Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Chemnitz am 08.01.2014. Bürgerinnen und Bürger können sich auch unter der Behördenrufnummer 115 informieren.

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die auch bereit sind, die Leitung eines Wahlvorstandes als Vorsteher oder Stellvertreter zu übernehmen, wenden sich bitte direkt an die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz.
 
Wer kann Wahlhelfer sein und was hat ein Wahlhelfer zu tun: Am 25. Mai 2014 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sowie in Chemnitz zugleich auch die Stadträte und die Ortschaftsräte gewählt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahlen wird jeweils für jeden der 161 Wahlbezirke in der Stadt Chemnitz ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal am Wahlsonntag sicherstellt.
Wahlhelfer können alle Personen sein, die am Wahltag als in Chemnitz lebender deutscher Bürger oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) 18 Jahre und älter sind und seit mindestens drei Monaten in Chemnitz leben.
 
Zur Tätigkeit am Wahltag: Die Wahllokale sind an den Wahltagen von  8 bis 18 Uhr geöffnet.
Um 07:30 Uhr treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal. Sie erhalten eine kurze Einweisung in ihre Aufgaben und es erfolgt die Einteilung in Einsatz- und Pausenzeiten, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Die Wahlbehörde ist deshalb bestrebt, Wahlhelfer in Wohnnähe einzusetzen. Gegen 17:30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung wieder im Wahllokal. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.
 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld – für die Tätigkeit in einem allgemeinen Wahlvorsand in Höhe von 55 Euro (Vorsteher), 45 Euro (Stellvertreter), 40 Euro (Besitzer) sowie für die Tätigkeit in einem Briefwahlvorstand in Höhe von 50 Euro (Vorsteher), 40 Euro (Stellvertreter) und 25 Euro (Beisitzer).
 
Wo und bis wann können sich Bürger als Wahlhelfer anmelden: Bürgerinnen und Bürger, die in einem Wahlvorstand die Durchführung der Wahlen unterstützen möchten, senden ihre Bereitschaftserklärung bis zum 28. Februar 2014 per Post an die Adresse Stadt Chemnitz, Wahlbehörde, 09106 Chemnitz oder per Fax an 0371 488-1896 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt-chemnitz.de.
 
Die Bereitschaftserklärung kann auch in folgenden Einrichtungen persönlich abgegeben werden: an der Information im Rathaus (Markt 1), an der Information im Bürgerhaus am Wall (Düsseldorfer Platz 1), an der Information im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Bahnhofstraße 53) und an der Information im Technischen Rathaus (Annaberger Straße 89) sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und natürlich in der Wahlbehörde der Stadt (Getreidemarkt 3).
Über Änderungen zu den in der Bereitschaftserklärung angegebenen Daten ist die Wahlbehörde bitte umgehend zu informieren.
 
Die Berufungsschreiben für die Aufnahme der Tätigkeit als Wahlhelfer werden ca. drei bis vier Wochen vor der Wahl versandt. Wer in dieser Zeit noch kein Berufungsschreiben erhalten hat, muss jedoch bitte einplanen, dass eine Berufung für den Einsatz als Wahlhelfer noch bis zum Freitag vor der Wahl operativerfolgen kann.
 
Kontakt: Für Rückfragen zum Einsatz als Wahlhelfer sowie auch Vorsteher oder Stellvertreter eines Wahlvorstandes wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte direkt an die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz – Ansprechpartnerin ist hier Gabriele Rantzuch, Ruf 0371 488-7473.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/