Weihnachtsfrieden
Die Stadt Chemnitz veranlasst auch in diesem Jahr, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel 2012/2013 Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten Weihnachtsfrieden.
In der Zeit vom 21. Dezember 2012 bis 2. Januar 2013 wird deshalb grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so der Stadtkämmerer Berthold Brehm. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würden.
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Stadt Chemnitz
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