07.12.2012
Pressemitteilung 743

Stadtverwaltung Chemnitz stellt auf SEPA um


Zahlungsverkehr wird auf einheitliches europäisches Zahlungsverfahren umgestellt – Ab 01.02.2014 nur noch SEPA-Lastschriften zulässig – Infos demnächst auch auf www.chemnitz.de - Bürger werden direkt informiert

Die Stadtverwaltung Chemnitz stellt den Zahlungsverkehr ihrer Ämter und Selbständigen Einrichtungen auf das neue Zahlungsformat SEPA um. Was ist SEPA? - SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. 

Um dieses einheitIiche europäische Zahlungsverfahren zu erreichen, werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Die persönliche IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder bei der Bank zu erfragen. 

Ein wesentlicher Punkt bei SEPA ist die Umstellung des Lastschriftverfahrens: Ab 01.02.2014 sind nur noch SEPA-Lastschriften zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die alten Lastschrifteinzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, brauchen derzeit nichts zu unternehmen. Zu gegebener Zeit erhalten sie von der Stadtverwaltung nähere Informationen zur SEPA-Lastschrift. 

Des Weiteren erhalten alle Steuerzahler mit den Bescheiden im Januar ein so genanntes Kombimandat. Dieses Kombimandat enthält sowohl die Teilnahme am „alten“ Lastschriftverfahren als auch die Nutzung der SEPA-Lastschrift. Bürgerinnen und Bürger, die bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben und dies nunmehr nutzen wollen oder deren Bankverbindung sich geändert hat, müssen dieses Kombimandat ausfüllen und an das Kassen- und Steueramt zurückschicken oder in der Stadtverwaltung abgeben. In Kürze wird das Kombimandat auch auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de zur Verfügung stehen. 

Die Stadtverwaltung wird sukzessive auf allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Formularen IBAN und BIC ergänzen.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Leistung von der Stadt erhalten, brauchen nichts zu veranlassen. Die Bankverbindungen werden automatisch auf das SEPA-Format umgestellt. 

Wenn Zahlungsempfänger eine Leistung der Stadt neu beantragen, dann ist der betroffenen Dienststelle ihre IBAN und BIC mitzuteilen. 

Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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