Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet Chemnitz im Winter 2012/2013 (IV. Quartal 2012 und I. Quartal 2013)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet von Chemnitz an den in der beigefügten Liste aufgeführten Bäumen Baumpflegearbeiten (Schnittmaßnahmen und Fällungen) erfolgen müssen. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen (Anlage) werden ausschließlich im Winter im IV. Quartal 2012 sowie im I. Quartal 2013 durchgeführt. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird die Stadt Chemnitz/Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten (Schnittmaßnahmen und Fällungen) entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste.
Informationen
Stadt Chemnitz