07.11.2012
Pressemitteilung 675

Gruppenauskunft vor Wahlen – Widerspruchsrecht


Information aus der Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt – Formular für Antrag auf Widerspruch auch im Netz auf www.chemnitz.de

Gemäß § 33 Absatz 1 des Sächsischen Meldegesetzes vom 21.04.1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 1997 (SächsGVBl. S. 377) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften auf Antrag Gruppenauskunft über Daten von Wahlberechtigten aus dem Melderegister in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Mitgeteilt werden dürfen: Familienamen, Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens, Doktorgrad und Anschriften. 

Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne des § 20 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes gemeldet ist oder der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren. 

Formular im Netz auf www.chemnitz.de:
Das Formular für den Antrag auf Widerspruch zur Veröffentlichung der Daten ist erhältlich in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de > Formulare > Buchstabe D (Datenschutz).
Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz: Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen. 

Sprechzeiten der Meldebehörde (Sitz: Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1):
Montag und Freitag 8:30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag 9 Uhr bis 13 Uhr.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115  erfragt werden. Im Internet sind die Informationen zu finden unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen. 

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger: Veröffentlicht wird diese öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom Mittwoch, 07.11.2012 sowie im Internet auf www.chemnitz.de

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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