02.10.2012
Pressemitteilung 596

Information aus dem Bürgeramt: Widerspruchsrecht


Freiwilliger Wehrdienst: Gegen Datenübermittlung an Bundesamt für Wehrverwaltung zur Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr können Frauen und Männer vom Jahrgang 1996 von ihrem Widerspruchsrecht bis 28.02.2013 Gebrauch machen – Formular auch im Netz auf www.chemnitz.de

Die Stadt Chemnitz/Bürgeramt macht auf das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung aufmerksam (siehe auch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz Nr. 40 vom 03.10.2012 - www.chemnitz.de).  

Zum 01.07.2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nunmehr verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Meldebehörden haben gemäß § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt.
Gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz ist die Datenübermittlung nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Bis zum 28.02.2013 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 1996 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.  

Das Formular Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz und in den Bürgerservicestellen der Stadt erhältlich und steht außerdem im Internet unter www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Formulare > Buchstabe D (Datenschutz). Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.  

Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1): Montag und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 13 Uhr. Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können auch unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt werden und stehen im Internet unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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