Stadtarchiv
Aufgaben
Das Stadtarchiv übernimmt das nicht mehr laufend benötigte Schriftgut aus den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz,
- sichert dieses Schriftgut,
- scheidet Unwichtiges aus,
- bewahrt Archivwürdiges,
- ordnet und verzeichnet die Unterlagen,
- bildet somit das "Gedächtnis der Stadt".
Es sammelt und verwahrt auch schriftliche Zeugnisse, die für die Rekonstruktion der Stadtgeschichte von Bedeutung sind und die amtliche Überlieferungen ergänzen, wie
- Unterlagen von Vereinen,
- Nachlässe und Dokumente von Privatpersonen,
- Bild- und Tonträger, Pläne, Flugblätter sowie Plakate.
Das Stadtarchiv unterhält eine umfangreiche Präsenzbibliothek und eine große Sammlung regionaler Zeitungen und Zeitschriften.
Das Archiv steht allen offen,
- die Stadtgeschichte erforschen,
- die an Stadtgeschichte interessiert sind,
- die familiengeschichtliche Forschung betreiben,
- die Nachweise für soziale und rechtliche Zwecke benötigen.
Die Einrichtung betreibt stadtgeschichtliche Forschung, initiiert und fördert diese und arbeitet mit Vereinen sowie Institutionen zusammen.
Dienstleistungen des Stadtarchivs eingeschränkt
Aus betrieblichen Gründen kommt es im Stadtarchiv zur Einschränkungen im Lesesaalbetrieb (Aue 16 und Reichstraße 1a) sowie der damit verbundenen Bearbeitung von Anfragen.
Das Zeitfenster für den Zugang zu den Lesesälen wird Interessierten mit der individuellen Terminbuchung mitgeteilt.
Die durchschnittliche Wartezeit auf einem Termin zur Akteneinsicht in die Bauakten im Lesesaal Reichstraße 1a beträgt acht Wochen.
Die durchschnittliche Wartezeit auf einem Termin zur allgemeinen Akteneinsicht im Lesesaal Aue 16 beträgt zwölf Wochen.
Anfragen können je nach Art der Einsichtnahme an stadtarchiv(at)stadt-chemnitz.de oder bauaktenarchiv(at)stadt-chemnitz.de gerichtet werden.
Benutzung und Anfragen
Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen?
Die Benutzung des Archivgutes der Stadt Chemnitz erfolgt gemäß dem Archivgesetz des Freistaates Sachsen und der Archivsatzung der Stadt Chemnitz. Die Benutzung ist unter Beachtung des Personen- und Datenschutzes, der Wahrung von Rechten Betroffener bzw. Dritter sowie des Erhaltungszustandes der Vorlagen möglich. Um eine Voranmeldung wird gebeten. Für die Benutzung ist ein Benutzungsantrag zu stellen, der für das laufende Kalenderjahr gilt.
Welche Kosten entstehen für den Benutzer?
Die Dienstleistungen des Stadtarchivs sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Genaueres regelt die Archivgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Kann man sich auch schriftlich an das Stadtarchiv wenden?
Derjenige, der das Stadtarchiv nicht persönlich zu einer Benutzung aufsuchen kann, kann sich natürlich auch schriftlich an das Haus wenden. Das gilt z. B. für Nachfragen nach Schul- und Facharbeiterzeugnissen. Die Bearbeitung schriftlicher Anliegen ist - außer bei sozialen Angelegenheiten und einfacher Auskunftserteilung - grundsätzlich gebührenpflichtig.