Mit Solarenergie ist hier die direkte Nutzung der Sonnenstrahlen in Solarzellen zur Stromerzeugung gemeint. Die Erzeugung von regenerativer Energie schont und entlastet dabei die Umwelt. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen verursacht weniger Kohlendioxyd als bei herkömmlicher Energieerzeugung.
Die Stadt Chemnitz unterstützt bei entsprechendem Investitionsinteresse die Errichtung von ebenerdigen, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähigen Photovoltaikanlagen.
Die Nutzung von Landwirtschaftsflächen zum Zweck der Errichtung ebenerdiger Photovoltaikanlagen ist nicht vorgesehen.
Für Photovoltaikanlagen geeignete Dachflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet, weitgehend unverschattet und die Dachdeckung ist nicht älter als fünf Jahre. Die Dachflächen sollen eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen von mindestens 20 Jahren ermöglichen.
Das Hochbauamt der Stadt Chemnitz hat in einer ersten Phase das Flächenpotential von kommunalen Gebäuden für eine mögliche solarenergetische Nutzung ermittelt.
1. Errichtung von Photovoltaikanlagen
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird in die Planung, Ausschreibung und Durchführung von Dachinstandsetzungen städtischer Gebäude integriert. Dach und Photovoltaikanlage werden in einem Auftrag errichtet, damit können Aufwand und Kosten gesenkt werden.
2. Liste der städtischen Dachflächen
Das Hochbauamt versendet an Bürgergemeinschaften und Investoren eine Liste der städtischen Dachflächen. Innerhalb von vier Wochen muss das Interesse an einem Objekt gegenüber dem Hochbauamt erklärt werden.
3. Vorhabensbeschreibung
Das Objekt wird für vier Wochen reserviert, Bauakten werden - soweit vorhanden - zur Verfügung gestellt. Vom Bewerber ist eine Vorhabensbeschreibung gemäß Checkliste objektkonkret abzuarbeiten und, entsprechend Leistungsphase 3 HOAI auf eigene Kosten zu erstellen und einzureichen.
4. Beginn der Ausführungsplanung
Bei positivem Prüfergebnis kann der Bewerber mit der Ausführungsplanung Leistungsphase 5 und 6 nach HOAI beginnen. Der Bewerber übernimmt alle Kosten: für die Planung einschließlich Statikgutachten, für die PV-Module mit Befestigungskonstruktion, Verkabelung, Installation, Stromzähler, Anzeigetafel, Blitzschutz, Abnahme und ggf. die Dachmiete.
5.Vertragsverhandlungen
Das Liegenschaftsamt tritt in Vertragsverhandlungen ein. Bürgersolaranlagen erhalten einen Leihvertrag, gewerbliche Investoren einen Mietvertrag über die 20-jährige Dachflächennutzung. Nach Vertragsabschluss kann mit der Errichtung der Anlage begonnen werden.
Rechtliche Ansprüche an die Stadt Chemnitz können durch diese Hinweise nicht abgeleitet werden.