Die Stadt Chemnitz und der Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die kommunale Abfallwirtschaft zuständig.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2003 mit Beschluss-Nr. B 407/2003 die "Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Chemnitz gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)".
Damit ist das erste Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Chemnitz von 1993 nunmehr novelliert worden.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Beschlussfassung zur sogenannten Entsorgungssicherheit, die die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gewährleisten muss. Alle diesbezüglich notwendigen Beschlüsse sind sowohl von der Stadt Chemnitz als auch vom Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) in den letzten Jahren gefasst worden.
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt einen Einblick in die Strukturen und Aufgaben der Entsorgungsträger, bewertet die Entsorgungssituation im Einzelnen und leitet Prognosen und Ziele ab. Dabei werden die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung und abfallwirtschaftliche Einflussfaktoren wie die Einführung des Ident-Wäge-Systems in der Stadt Chemnitz berücksichtigt.