Dem folgenden Plan zu Art und Maß der baulichen Nutzung kommt in diesem Zusammenhang insbesondere die Aufgabe zu, den baurechtlichen Rahmen der durch die Stadt gewünschten städtebaulichen Entwicklung in den Baufeldern darzustellen, in denen zukünftig mit einer baulichen Entwicklung zu rechnen ist. Da es sich bei dem Rahmenplan um eine informelle Planung handelt, entfaltet der Plan zwar keine verbindliche Außenwirkung wie ein Bebauungsplan. Er ist jedoch geeignet, Investoren die baulichen Potenziale im Rahmenplangebiet aufzuzeigen. Einzelne Bereiche lassen sich wie folgt charakterisieren:
- Im inneren Bereich des Zentrumsrings (Theaterstraße, Brückenstraße, Bahnhofstraße) soll sich die Art der Nutzung im Rahmen eines Kerngebietes vollziehen, wobei dem Einzelhandel und den Bereichen Gastronomie und Freizeit der absolute Schwerpunkt zuzuordnen ist. Auch in Sondernutzformen (wie z. B. Parkhäusern) soll im Erdgeschoss Einzelhandel eingeordnet werden. In den oberen Geschossen sind auch Wohnnutzungen erwünscht.
- Die außerhalb des Zentrumsrings gelegenen Baufelder an der Bahnhofstraße sollen sich ebenfalls als MK mit dem Schwerpunkt Kultur/Freizeit und Dienstleistung/Büro entwickeln. Bestimmte Formen des Einzelhandels, welche nicht unbedingt den Anschluss an die zentralen Lauflagen benötigen, sind ebenfalls nicht auszuschließen.
- Eine kerngebietstypische Nutzungsmischung mit Schwerpunkt Freizeit/Unterhaltung hat sich heute schon im nördlichen Teil des Markthallenviertels an der Hartmannstraße herausgebildet. Der südliche Teil des Markthallenviertels ist durch eine größere Kleinteiligkeit gekennzeichnet und beinhaltet auch einen bedeutenden Anteil an Wohnnutzung. Hieraus wird die Darstellung als Mischgebiet abgeleitet.
- Die Bereiche Getreidemarkt und Rosenhof werden ebenfalls als Mischgebiet ausgewiesen. Die Wohnnutzung ist hier teilweise dominant. Die zentrale Lage erfordert besonders in den Erdgeschossen auch andere Nutzungen, vornehmlich Einzelhandel. Umnutzungen sind auch in den unteren Geschossen der industriellen Wohngebäude nicht auszuschließen.
- Die Baufelder östlich der Aue werden als Mischgebiet dargestellt. Denkbar wären hier u. a. eigentumsorientierte Wohnformen.
- Entsprechend des Parkraumkonzeptes sind einige Standorte Stellplatzanlagen vorbehalten, in den Erdgeschossen sind publikumswirksame Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie o. ä.) einzuordnen.