Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn an das Bürgermeisteramt zu stellen.
Anträge können beim Bürgermeisteramt angefordert werden.
Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Markt 1, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 488-1520
Fax: 0371 488-1596
Das Antragsverfahren erfolgt für Zuschüsse bis zu einer Höhe von 500 Euro nach Anlage 2, über 500 Euro
nach Anlage 3. Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und
- ein rechtskräftig unterschriebener Auszug aus der Allgemeinen Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Verbände (Allgemeine Bewilligungsbestimmungen – Nebenbestimmungen) - Anlage 1 der Förderrichtlinie
Bei Anträgen über 500 Euro müssen außerdem noch eingereicht werden:
- eine Kurzvorstellung des Vorhabens,
- ein Finanzplan gegliedert in geplante Einnahmen und Ausgaben,
- den unterschriebenen Auszug aus der Allgemeinen Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Verbände (Allgemeine Bewilligungsbestimmungen – Nebenbestimmungen) siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie,
- eine Versicherung, dass vor Antragstellung an die Stadt Chemnitz alle Möglichkeiten auf Zuwendungen vom Land und vom Bund geprüft sind und keine Doppelförderung durch die Stadt Chemnitz erfolgt.
Die Anträge werden vorraussichtlich ab September hier zum Herunterladen verfügbar sein. Bis dahin können Sie sich schon an o.g. Kontaktadresse wenden.