Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen?
Die Benutzung des Archivgutes der Stadt Chemnitz erfolgt gemäß dem Archivgesetz des Freistaates Sachsen und der Archivsatzung der Stadt Chemnitz. Die Benutzung ist unter Beachtung des Personen- und Datenschutzes, der Wahrung von Rechten Betroffener bzw. Dritter sowie des Erhaltungszustandes der Vorlagen möglich. Um eine Voranmeldung wird gebeten. Für die Benutzung ist ein Benutzungsantrag zu stellen, der für das laufende Kalenderjahr gilt.