Die EU-Kommission und der Bund stellen rund 1,25 Mio. Euro Fördermittel bereit zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes für eine bessere Integration Benachteiligter in die Gesellschaft.
Hauptthemenfelder sind:
- 1) „Jedes Kind ist wichtig – Entwicklungschancen verbessern!“
- 2) „Wo ist der Einstieg? – Mit Arbeit Hilfebedürftigkeit überwinden!“
- 3) „Integration statt Ausgrenzung – Selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen!“
Mögliche
Aktivitäten können sein: öffentlichkeitswirksame Aktionen und Projekte, Zusammenkünfte und Veranstaltungen, Studien, Wettbewerbe, Fortbildungsangebote, Berichterstattung über Aktionen und Themen des Europäischen Jahrs 2010.
Diese Aktivitäten sollten sich an die allgemeine Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Obdachlose und ältere sowie vom Arbeitsmarkt weit entfernte Menschen richten.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Gebietskörperschaften und Forschungseinrichtungen.