Jeder hat die Möglichkeit, Auskünfte über Bodenrichtwerte zu erhalten. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt kostenpflichtig schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Außerdem können interessierte Nutzer die im Themenstadtplan zur Verfügung stehenden Bodenrichtwerte auf einer CD bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beziehen.
Die Höhe der
Verwaltungsgebühren ist im Sächsischen Verwaltungskostengesetz und
Kostenverzeichnis geregelt. Demnach werden für
-
die schriftliche Auskunft aus den Richtwertkarten, je Richtwert 13 Euro
- die Abgabe einer Bodenrichtwertkarte (komplett nur auf CD) 60 Euro
- die Abgabe einer Bodenrichtwertkarte je Karte (insgesamt 4 Karten) 25 Euro
- die Abgabe einer Marktrichtwertkarte 60 Euro
- die Abgabe einer Bodenanfangswertkarte 20 Euro
- den Grundstücksmarktbericht - Jahresbericht 40 Euro
erhoben.
Alle Publikationen des Gutachterausschusses können alternativ als pdf-Datei auf CD-Rom
erworben werden.
Der
Gutachterausschuss ist eine gemäß § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene Einrichtung mit einer Geschäftsstelle.
Von den Gutachterausschüssen sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 196 Abs. 5 Baugesetzbuch)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 195 Baugesetzbuch)
- Erstattung von Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke
(§ 193 Abs. 1 Baugesetzbuch)
- Ermittlung von besonderen Bodenwerten (Anfangs- und Endwerte nach § 154 Abs. 2
BauGB).
Der Gutachterausschuss in der Stadt Chemnitz wurde 1992 erstmals berufen und hat seitdem in jährlichen Abständen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte ermittelt und
veröffentlicht.