Wehrdienstleistende können für die Dauer ihrer Dienstzeit Ansprüche auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz haben. Sie umfassen insbesondere:
- Unterhaltsleistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder
- Erstattung von Versicherungsbeiträgen
- Mietbeihilfe
- Wirtschaftsbeihilfe
- Verdienstausfallentschädigung für Wehrübende
- Härteausgleiche