Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not durch die Kommune gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Die Hilfe steht Menschen zu, die kein ausreichendes Einkommen haben, Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder auch, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind.
Sie wenden sich im Bedarfsfall an die Leistungsstellen Annaberger Straße 93.
Gewährt werden in den Leistungsstellen
laufende Leistungen für:
- die Regelleistung (Ernährung, Kleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe
sowie auch
einmalige Leistungen für:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Gewährt werden ferner Hilfen wie folgt:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe