Gewährt werden diese Leistungen zur Existenzsicherung an Personen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz. Überwiegend sind dies Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Es können ferner Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.
Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII bestehen nicht.