Die Stadt Chemnitz stellt für Chemnitzer Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen einen Chemnitzpass aus. Dieser berechtigt zu ermäßigten Preisen für öffentliche und private Dienstleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Tarifordnung.
Den Chemnitz-Pass können Personen erhalten,
die
-
Einwohner der Stadt Chemnitz sind,
-
in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet
haben,
- ihren Lebensunterhalt nicht selbst
sichern können und deshalb Leistungen zum
Lebensunterhalt
- nach SGB II oder nach dem
dritten oder vierten Kapitel des SGB XII
- oder nach § 39 SGB VIII i. V. m. §§ 91 ff. SGB VIII
erhalten
- oder Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten
- oder die Leistungsberechtigte nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz sind und
außerdem eine Wohnortzuweisung für die
Stadt Chemnitz haben und hier wohnen
- Hilfebedürftigen
Kindern unter 15 Jahren wird ein
Chemnitz-Pass K ausgestellt.
Der Chemnitz-Pass und der Chemnitz-Pass K –
Kinder – wird auf Antrag gewährt. In besonderen
Fällen kann die Beantragung auch
durch eine andere Person unter Vorlage
einer Vollmacht erfolgen. Für die Beantragung des Chemnitz-Passes
K ist in der Regel ein Lichtbild erforderlich.
Der Antrag ist vom Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) zu stellen.
Die Gültigkeit eines Chemnitz-Passes/Chemnitz-
Passes K beträgt in der Regel sechs Kalendermonate.
Auf Antrag kann der Chemnitz-Pass/Chemnitz-
Pass K verlängert werden, wenn die o. g. Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Chemnitz-Pass/Chemnitz-Pass K ist nicht
auf Dritte übertragbar und wird bei Verlust im Regelfall nicht ersetzt. Bei missbräuchlicher Verwendung eines Chemnitz-Passes/Chemnitz-Passes K (z. B. bei Benutzung durch einen unberechtigten Dritten u. ä.) wird dieser für ungültig
erklärt und eine erneute Gewährung kann auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen
versagt werden.
Der Chemnitz-Pass/Chemnitz-Pass K berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme ermäßigter
Gebühren, Entgelte bzw. Tarife für kommunale sowie andere öffentliche Dienstleistungen
und Angebote. Art und Umfang der Vergünstigungen richten sich nach den jeweiligen Entgelterhebungsgrundlagen.
Es können Ermäßigungen für folgende Einrichtungen
kommunaler und freier Träger gewährt werden:
- Kunstsammlungen, Naturkundemuseum, Wasserschloß
Klaffenbach, Schloßbergmuseum,
- Spielemuseum, Industriemuseum, Eisenbahnmuseum,
- Rathaus- und Turmführungen, Ausstellungen in der
Burg Rabenstein, Ausstellungen im Folklorehof Grüna,
- Sonderausstellungen in ausgewählten Museen,
Schauspielhaus, Opernhaus, Figurentheater, Chemnitzer
Kabarett,
- Freibäder/ Stausee Oberrabenstein,
Schwimmbäder der Stadt Chemnitz, Eissporthalle,
- Tierpark/Wildgatter, Parkeisenbahn, Schulbiologiezentrum,
- Stadtbibliothek, Kurse der Volkshochschule,
Musikschule, Haus der Familie, Kulturbüro "Südblick"
Ermäßigungen für folgende kommunale Leistungen:
- Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- für Pass-Inhaber bis 18 Jahre: Ausstellung eines neuen Personalausweises (nicht bei Verlust!)
Zuschüsse (auf Antrag):
- zum Berufswahlpass für Schüler der Klassenstufe 7
- zur Beschaffung von kostenpflichtigen schulischen Arbeitsmitteln für Schüler allgemeinbildender Schulen, die keinen Anspruch auf Leistungen für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II, SGB XII oder anderen gesetzlichen Regelungen haben.