- nehmen Meldungen von Tbk-Erkrankungen entgegen und bearbeiten diese. Es besteht Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz,
- beraten Tuberkulosepatienten und ihre Angehörigen sowie kontrollieren die Therapie in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern,
- ermittleln die Kontaktpersonen der Erkrankten und laden diese zu Kontrolluntersuchungen ein,
- beraten fachlich Klienten, Bürger und medizinisches Personal.
Die Röntgenabteilung bietet Thorax- und Skelettdiagnostik, jedoch keine Leistungsfinanzierung gesetzlicher Krankenkassen an.