Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist zuständig für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen in den Schulen und Kindergärten. Ziel dabei ist, gesundheitliche Störungen und Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und in Zusammenarbeit mit den Eltern die dementsprechende Diagnostik und eventuell erforderliche Therapie zu empfehlen.
Grundlage für die Arbeit sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen §26a, die Schulgesundheitspflegeverordnung vom 10.01.2005 (SchulGesPflVO), das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) §7, das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, SGB VIII, §35a (Jugendhilfegesetz) sowie SGB XII, §53 (Sozialhilfegesetz).
Die Aufgaben werden von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Ärzten anderer Fachrichtungen und sozialmedizinischen Assistentinnen wahrgenommen.
Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden in Kindertagesstätten Kinder im 4. Lebensjahr untersucht. Besondere Aufmerksamkeit richten die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes dabei auf die sprachliche und motorische Entwicklung sowie das Seh- und Hörvermögen der Kinder. Ziel ist, Entwicklungsauffälligkeiten sowie Seh- und Hörminderungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erbringt außerdem folgende Leistungen:
Anmeldung für oben Genanntes unter: 0371 488-5330
- Kuruntersuchungen, Anmeldung unter 0371 488-5814,
- Untersuchungen zur Heim- oder Schulaufnahme unbegleiteter Jugendlicher, Anmeldung unter: 0371 488-5333
Untersuchungen in Kindertagesstätten
Alle drei bis vierjährigen Kinder in sächsischen Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege haben einen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese freiwillige Untersuchung bedarf immer der Zustimmung der Eltern. Es sollen frühzeitig Entwicklungsauffälligkeiten erkannt werden, um den Kindern rechtzeitig bedarfsgerechte Fördermaßnahmen anbieten zu können, damit eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schulbeginn gesichert ist und eine fristgerechte Einschulung möglich ist.
Die Entwicklungsbeurteilung betrifft dabei die Bereiche Sehen, Hören, Sprache sowie die Grob- und Feinmotorik. Für eine Vergleichbarkeit auf Landesebene wird die Untersuchung in allen sächsischen Städten und Landkreisen standardisiert durchgeführt. Nach der Terminvereinbarung zwischen der Kindertagesstätte und dem Jugendärztlichem Dienst des Gesundheitsamtes werden die Kinder, deren Eltern das wünschen, in ihrer Einrichtung einzeln untersucht. An der Untersuchung können die Eltern teilnehmen oder bei Einverständnis der Eltern auch ein/e Erzieher/in. Außerdem kann zu öffentlich empfohlenen Impfungen beraten werden, wenn der Impfausweis vorliegt.
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle schulpflichtig gewordenen Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Schulgesetz des Freistaates Sachsen §26a und die Schulgesundheitspflegeverordnung. Im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung werden zwei Tests durchgeführt. Der pädagogische Test wird von den Pädagogen der künftigen Grundschule durchgeführt, die ärztliche Untersuchung erfolgt immer durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes.
Ziel der Untersuchung ist es, frühzeitig Probleme für einen erfolgreichen Schulbesuch zu erkennen und die Eltern zu medizinischen oder therapeutischer Hilfen zu beraten bzw. die Schule zu schulischen Fördermaßnahmen zu beraten.
Die Untersuchung findet bis spätesten 31. März im Jahr vor der geplanten Einschulung des Kindes statt, entweder in der zukünftigen Grundschule oder im Gesundheitsamt. Die Anwesenheit eines Elternteils bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist notwendig.
Die Eltern werden gebeten, am Untersuchungstag Impfdokumente, das „Gelbe Heft“ (Vorsorgenachweise) sowie wichtige Arzt- und Therapieberichte mitzubringen.
Mit der Untersuchung erfolgt ein Beratungsgespräch zur optimalen Begleitung des Kindes in der Einschulungsphase, wobei individuelle Stärken und Schwächen beachtet werden.
Frühförderung
Kinder mit verzögerter oder auffälliger Entwicklung erhalten Hilfe in der Frühförderstelle der Heim gemeinnützigen GmbH und es gibt weitere Frühförderangebote.
Ziel der Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter und entwicklungsgefährdeter Kinder ist eine frühestmögliche Erkennung von Problemen, ihre Behandlung und Förderung.
Betroffene Eltern oder Personensorgeberechtigte werden umfassend beraten und erhalten Anregungen zur Selbsthilfe im familiären Alltag.
Die Frühförderstelle arbeitet eng zusammen mit dem Audiologisch-Phoniatrischen Zentrum und dem Sozialpädiatrischen Zentrum der Ambulanten Diagnostik- und Therapiezentrum GmbH am Klinikum Chemnitz. Behandelt werden im Sozialpädiatrischen Zentrum manifeste Entwicklungsstörungen und Behinderungen aller Schweregrade sowie kinderneurologische Erkrankungen einschließlich Epilepsien. Auch Verhaltensauffälligkeiten und psychische, seelische und psychosoziale Störungen und psychosomatische Erkrankungen werden behandelt. Betroffene erhalten hier ebenfalls Beratung zu sozialen Ansprüchen und Fragen der Integration.
Links zum Thema Kinder- und Jugendärztlicher Dienst