Teilnahme am Ferienlager/Jugendherberge etc. bei Auftreten von Salmonellen
zur Teilnahme am Ferienlager/Jugendherberge etc. bei Auftreten von Salmonellen und anderen Darmerregern - Besucht eine Person eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindertagesstätte, Schule, Internat oder ähnliches, wo Erkrankungen an Salmonellen aufgetreten sind, so ist die Reise in ein Ferienlager/Jugendherberge grundsätzlich möglich, falls keine Krankheitssymptome vorliegen (Merkblatt 14).