Zusätzlich sollten bei den Aufräumarbeiten wasserabweisende oder wasserdichte Kleidung und Gummistiefel getragen werden.
Mit Schlamm verschmutze Flächen sollten nach dem Entfernen des groben Schmutzes mit sauberem Leitungswasser abgespült und mit einem Haushaltreiniger gründlich gesäubert werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen sollen die Flächen mit einem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.
Wasser für den menschlichen Gebrauch, also zum Trinken und Essen, für die Körperreinigung oder zum Waschen von Kleidung und Geschirr muss in jedem Falle Trinkwasserqualität (zentrale Trinkwasserversorgung oder Wasserwagen) haben. Über die Nutzung von Wasser aus Trinkwasserbrunnen im Überschwemmungsgebiet entscheidet nach Rücksprache das Gesundheitsamt auf der Grundlage einer Laboranalyse.
Verschmutzte Wäsche und Kleidung sind bei mindestens 60° C mit einem Vollwaschmittel in der Waschmaschine zu waschen. Nicht waschbare Textilien können mit einer professionellen chemischen, eventuell auch desinfizierenden Reinigung gesäubert werden. Bei Teppichen, Wohnraum- und Polstermöbeln, die Kontakt zum Überschwemmungswasser hatten, entscheidet das Material und geeignete Reinigungsverfahren über eine Weiternutzung oder Entsorgung.
Insekten-, Mäuse- oder Rattenplagen werden durch organische Abfälle gefördert. Deshalb sollten zur Entsorgung flüssigkeitsdichte, reißfeste Säcke genutzt werden.
Im Zusammenhang mit überschwemmten Gebäudeteilen kann später auftretender Schimmelbefall gesundheitliche Auswirkungen haben. Das Gesundheitsamt hält dafür Merkblätter und Beratungskapazität bereit.
Nicht zuletzt sollte an einen kompletten Impfschutz appelliert werden. Bei Aufräumarbeiten besteht eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr. Eine Überprüfung des Tetanus-Impfschutzes mit einer eventuell notwendig werdenden Auffrischung (nach 10 Jahren, bei Verletzung schon nach 5 Jahren Abstand zur letzten Impfung) sollte dabei beachtet werden.
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