Die Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine anerkannte § 219 Beratungsstelle. Wenn Sie im Schwangerschaftskonflikt sind, können Sie sich bei uns beraten lassen. Die Mitarbeiter informieren zu psychosozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Hilfen für alle betroffenen Frauen und deren Familien. Weiterführende Beratungen während der Schwangerschaft, nach der Geburt des Kindes oder auch nach einem Abbruch der Schwangerschaft sind möglich.
Rechtsgrundlage ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit § 219 StGB. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt in den §§ 5-7 die Inhalte und den Ablauf der Pflichtberatung.
Die Leistungen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Einzelnen:
- Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen
- Lebens-, Paar- und Familienberatung
- Sexualberatung
- Beratung zu sozialen Leistungen
- Finanzielle Hilfe aus der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind"
- Psychosoziale Beratung
- Stillberatung
- Informationen zu Geburtsvorbereitungskursen
- Beratung bei ungewollter Kinderlosigkeit