Das Zuwanderungsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, enthält für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes wichtige Änderungen
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Zuwanderungsgesetz - Informationen für Staatsangehörige der EU
Das Zuwanderungsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, enthält für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes wichtige Änderungen
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befristete Aufenthaltserlaubnis - Erteilung und Verlängerung
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für die im Gesetz genannten möglichen Aufenthaltszwecke (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische sowie familiäre Gründe) erteilt.
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Beschäftigungen, Arbeitsaufnahme
Eine bestehende Beschäftigung kann fortsetzt werden wenn bereits eine Beschäftigung ausgeübt wird, die bisher nicht arbeitsgenehmigungspflichtig war oder
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Alle ab dem 01. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sind automatisch deutsche Staatsbürger, wenn zur Zeit der Geburt
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Namensänderungen
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme und nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.
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