Rundfunkbeitragsbefreiung

Jeder Haushalt muss seit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages 2013 im Prinzip einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat zahlen. Die zuständige Stelle heißt "Beitragsservice".
 

Beitragsbefreiung:

Private Rundfunkteilnehmer können aus sozialen oder persönlichen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit werden bzw. eine Ermäßigung erhalten.

Einen Anspruch auf  Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben

  • Bezieher von Transferleistungen (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezieher von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe),
  • Empfänger von Ausbildungsförderungen (BAB, BAföG),
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege und
  • Empfänger von Pflegezulagen.
     

Beitragsermäßigung

Einen Anspruch auf  Ermäßigung des Rundfunkbeitrages haben folgende Behinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis:

  • Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung,
     
  • hörgeschädigte oder gehörlose Menschen oder Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist oder
     
  • Behinderte, deren Grad der Behinderung wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können.

Die Befreiung und Ermäßigung des Beitrages erfolgen ausschließlich auf Antrag.
 

Antragstellung

Auf Grundlage des "Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages" ist das Ablaufverfahren vereinfacht worden und nun wie folgt geregelt:

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist unter Angabe der Teilnehmernummer (neunstellig) mit einer Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu senden. Es reicht eine einfache Kopie.

Eine rückwirkende Befreiung bzw. Ermäßigung ist nunmehr bis zu drei Jahre möglich.

Informationen und Formulare:

Infobroschüre

Die Broschüre des "Beitragsservice" enthält die wichtigsten Informationen für Bürgerinnen und Bürger.

 


 

Leichte Sprache

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben neben den Informationen für Menschen mit Behinderung auf ihrer Internetseite ein Faltblatt in Leichter Sprache veröffentlicht.

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